Antworten aus der Praxis
Häufige Fragen zur Schädlingsbekämpfung in Duisburg
Hier stehen die Fragen, die uns am Telefon wirklich gestellt werden — mit der Antwort zuerst. Was hier nicht steht, beantworten wir persönlich unter 0176 4287 6094.
- Sachkundenachweis TRGS 523
- Kurzfristige Termine
- Dokumentierte Ausbringung

Kosten und Abrechnung
Was kostet ein Einsatz in Duisburg?
Es gilt eine feste Einsatzpauschale ab 69 € (Anfahrt inklusive), zzgl. Material und Aufwand. Der Gesamtpreis wird verbindlich vor Arbeitsbeginn genannt, nachdem wir den Befall gesehen haben. Wie sich das im Einzelnen zusammensetzt, steht unter Einsatzpauschale, Material und Aufwand.
Kommt die Anfahrt noch obendrauf?
Nein. Die Anfahrt ist in der Einsatzpauschale enthalten — kein Kilometergeld, keine gesonderte Anfahrtsposition. Das gilt im gesamten Duisburger Stadtgebiet.
Erfahre ich den Preis, bevor gearbeitet wird?
Ja, immer. Wir sehen uns den Fall an, erklären das Vorgehen und nennen dann den verbindlichen Gesamtbetrag. Erst danach beginnt die Arbeit.
Was passiert, wenn ich mich vor Ort dagegen entscheide?
Dann ist die Sache erledigt. Es bleibt bei der Einsatzpauschale für Anfahrt und Begutachtung — und Sie haben trotzdem eine fachliche Einschätzung, mit der Sie weiterarbeiten können.
Termine und Ablauf
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Schnellstmöglich; kurzfristige Termine sind der Normalfall und bei akuten Lagen oft noch am selben Tag möglich. Eine Uhrzeit auf die Minute sagen wir bewusst nicht zu. Welche Fälle vorgezogen werden, lesen Sie unter wann ein Einsatz wirklich eilt.
Warum kommen Sie bei Wespen morgens oder abends?
Weil Wespen und Hornissen tagaktiv sind. Tagsüber ist ein großer Teil des Volkes unterwegs, nachts ist am Nest kaum Flugbetrieb. In den frühen Morgenstunden und am Abend ist die Arbeit am Nest deshalb am sichersten — für Sie, für uns und für die Tiere.
Wie viele Termine brauche ich?
Das hängt am Schädling. Bei einem Wespennest genügt meist ein Termin. Bei Bettwanzen und die Zahl der Termine sowie bei Schaben und ihre Eikapseln sind mehrere Termine mit Erfolgskontrolle Teil des Verfahrens, weil aus Eiern Tiere nachschlüpfen. Wir sagen Ihnen die realistische Terminzahl vorher.
Recht und Artenschutz
Darf ein Wespennest überhaupt entfernt werden?
Nur bei nachgewiesener Gefahr oder Unzumutbarkeit. Alle heimischen Wespen stehen unter dem allgemeinen Schutz nach § 39 BNatSchG, einzelne Arten sind über die Bundesartenschutzverordnung sogar besonders geschützt. Die Reihenfolge lautet: in Ruhe lassen, vergrämen, umsiedeln — und erst als letztes Mittel entfernen. Mehr unter Wespennest — Vorgehen und Recht. Falls es doch Honigbienen sind: Dafür ist der Imker zuständig, nicht wir; Wildbienen und Hummeln sind geschützt und werden nicht getötet.
Und bei Hornissen?
Die Europäische Hornisse ist nach § 44 BNatSchG besonders geschützt; Töten, Fangen und Zerstören des Nests sind grundsätzlich verboten. Der reguläre Weg ist die Umsiedlung durch eine fachkundige Person mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Nur bei echter Gefahr für Leib und Leben ist eine dokumentierte Sofortmaßnahme zulässig: Hornissen und die Ausnahmegenehmigung. Und zum verbreiteten Schreckenssatz, drei Stiche töteten einen Menschen: Das ist falsch. Der Hornissenstich ist nicht giftiger als ein Wespenstich; gefährlich ist er vor allem für Allergiker.
Können Sie einen Marder fangen?
Nein, und das darf auch kein anderer Schädlingsbekämpfer. Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht: Fangen und Töten sind Jagdausübungsberechtigten außerhalb der Schonzeit vorbehalten. Erlaubt, üblich und wirksam ist das Vergrämen und das dauerhafte Aussperren — siehe Marder und das Jagdrecht.
Dürfen Tauben vertrieben werden?
Vertreiben ja, töten nein. Stadttauben sind nicht jagdbar; das Töten ohne vernünftigen Grund ist nach dem Tierschutzgesetz strafbar. Zulässig sind ausschließlich tierschutzkonform montierte Abwehrmaßnahmen ohne Verletzungsrisiko, und Nester mit Eiern oder Küken sind während der Brut geschützt: Taubenabwehr ohne Verletzungsrisiko.
Muss ich einen Rattenbefall melden?
In vielen Kommunen ja — es gibt kommunale Satzungen mit Melde- und Bekämpfungspflicht, gestützt unter anderem auf § 18 IfSG. Eine bundesweit einheitliche Regel gibt es nicht; bitte prüfen Sie das beim örtlichen Ordnungs- oder Gesundheitsamt. Verantwortlich ist in der Regel der Grundstückseigentümer: Ratten melden und bekämpfen.
Was gilt bei der Asiatischen Hornisse?
Sie ist eine invasive Art nach EU-Verordnung 1143/2014. Seit der Einstufung als „weit verbreitet" im Frühjahr 2025 besteht keine allgemeine behördliche Beseitigungs- und Sofortmeldepflicht mehr; Maßnahmen erfolgen nach Einzelfallprüfung. Eine freiwillige Meldung von Sichtungen wird weiterhin dringend empfohlen, besonders bei Nestern nahe Kita, Schule oder Allergikerhaushalt. Zuständig ist die Naturschutz- beziehungsweise Umweltbehörde.
Sind Ameisen und Mäuse immer bekämpfbar?
Nicht ohne Bestimmung. Waldameisen der Gattung *Formica* sind besonders geschützt, Wegameisen am Haus dagegen nicht — siehe Ameisen und geschützte Arten. Die Hausmaus hat keinen Schutzstatus, verschiedene heimische Wühl-, Wald- und Spitzmäuse können dagegen geschützt sein: Mäuse und die Artbestimmung. Deshalb steht die Art immer vor der Maßnahme.
Mietwohnung
Wer zahlt die Schädlingsbekämpfung in einer Mietwohnung?
Als Orientierung, nicht als Rechtsberatung: Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Wohnung in vertragsgemäßem — also schädlingsfreiem — Zustand halten, deshalb trägt er die Kosten einer akuten Bekämpfung grundsätzlich. Anders kann es liegen, wenn der Mieter den Befall nachweislich verursacht hat; die Nachweispflicht liegt zunächst beim Vermieter. Klauseln, die das pauschal dem Mieter aufbürden, sind regelmäßig unwirksam. Im Streitfall helfen Mieterverein oder Anwältin.
Sicherheit
Sind die eingesetzten Mittel für Kinder und Haustiere gefährlich?
Nicht, wenn sie fachgerecht ausgebracht werden — genau dafür gibt es die Sachkunde. Wir arbeiten mit behördlich zugelassenen Bioziden, legen Rodentizide ausschließlich in gesicherten Köderschutzboxen aus, dokumentieren jede Station und behandeln gezielt die Verstecke statt flächig den Raum. Offen ausgelegtes Baumarktgift ist die riskanteste aller Varianten.
Was tue ich nach einem Stich?
Stachel gegebenenfalls entfernen, kühlen, die Stelle beobachten. Bei Atemnot, Schwellungen im Mund- oder Rachenraum, Kreislaufproblemen, Hautausschlag am ganzen Körper oder einem Stich im Mund- und Rachenraum sofort den Notruf 112. Bekannte Allergiker verwenden ihr Notfallset. Eine medizinische Einschätzung können wir nicht geben.
Ich habe Bohrmehl unter dem Dachbalken gefunden — ist das schlimm?
Es kommt darauf an, ob der Befall aktiv ist. Frisches, helles Bohrmehl spricht dafür, alte vergraute Ausfluglöcher können längst inaktiv sein. Bei tragenden Bauteilen ist zusätzlich Holzschutz-Sachkunde nach DIN 68800 gefragt. Wie man den Unterschied erkennt, steht unter Bohrmehl richtig deuten.
Ihre Frage war nicht dabei?
Dann fragen Sie sie einfach: 0176 4287 6094. Wir beraten am Telefon, vergeben kurzfristige Termine in ganz Duisburg und nennen den Gesamtpreis vor Arbeitsbeginn. Einen Überblick geben die Leistungen von Wespen bis Holzwurm und unsere Duisburger Startseite.