Wie wir arbeiten

Über uns — Schädlingsbekämpfung in Duisburg

Diese Seite handelt nicht von Superlativen, sondern von einer Arbeitsweise. Sie beschreibt, wonach wir vorgehen, was wir dafür vorweisen können und wo wir bewusst weniger machen, als möglich wäre.

0176 4287 6094Kostenlose & unverbindliche telefonische Beratung
  • Sachkundenachweis TRGS 523
  • Kurzfristige Termine
  • Dokumentierte Ausbringung
Schädlingsbekämpferin steht in der Tür zu einer Küche
Preis verbindlich vorab
Zugelassene Biozide
Dokumentierte Ausbringung
Artenschutz beachtet
Kurzfristige Termine

Erst bestimmen, dann handeln

Der wichtigste Schritt bei jedem Einsatz passiert, bevor irgendein Mittel ausgepackt wird: die Bestimmung der Art. Sie entscheidet über alles Weitere — über das Verfahren, über die rechtlichen Grenzen und darüber, ob überhaupt gehandelt werden sollte.

Eine Wegameise am Terrassenfundament ist unkritisch, eine Waldameise der Gattung *Formica* ist besonders geschützt. Eine Hausmaus darf bekämpft werden, verschiedene heimische Wühl-, Wald- und Spitzmäuse können geschützt sein. Was aussieht wie eine Wespe, kann eine Hornisse oder eine Biene sein — und dann sind wir gar nicht zuständig, sondern die Untere Naturschutzbehörde oder der Imker. Deshalb steht bei uns die Artbestimmung vor der Maßnahme, immer: Wespen: erst bestimmen, dann entscheiden.

Umsiedeln vor entfernen

Bei geschützten Arten arbeiten wir in der Reihenfolge, die der Gesetzgeber vorgibt: in Ruhe lassen, vergrämen, umsiedeln — und erst als letztes Mittel entfernen. Das ist keine Haltung, die wir uns ausgesucht haben, sondern geltendes Naturschutzrecht. Wir behandeln es allerdings nicht als lästige Hürde.

Bei der Europäischen Hornisse heißt das konkret: Antrag und Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, dann schonendes Absaugen und Umsetzen des Nests — eine dokumentierte Sofortmaßnahme nur bei echter Gefahr für Leib und Leben. Der Weg dauert länger als eine Dose Spray, ist aber der einzige legale: Umsiedlung statt Sofortmaßnahme. Beim Steinmarder gilt das Jagdrecht, deshalb fangen und töten wir nicht, sondern sperren aus — und achten dabei darauf, dass kein Tier eingeschlossen wird: Zugangssicherung am Dach.

Der Rat, den wir häufiger geben, als es der Branche lieb ist

Ein Wespenvolk ist einjährig. Die Königin gründet das Nest im Frühjahr, es wächst über den Sommer, stirbt im Herbst ab — und wird im Folgejahr nicht wieder besiedelt. Von den rund 16 staatenbildenden heimischen Arten gehen zudem nur zwei überhaupt gezielt an Essen und Süßes; die übrigen fliegen Ihren Kaffeetisch gar nicht an.

Daraus folgt ein Satz, den wir oft schon am Telefon sagen: *Lassen Sie es stehen.* Wenn die Art harmlos ist und das Nest an einer unkritischen Stelle sitzt — hoch am Giebel, hinten am Schuppen, abseits von Eingang und Kinderbereich — ist Abwarten die beste Lösung. Sie zahlen dann nichts und haben nach dem Herbst Ruhe. Dieselbe Logik gilt anderswo: Bei geringem Silberfischbefall ist Feuchtereduktion die Lösung und nicht die Chemie, Silberfische — Ursache statt Chemie. Und ein alter, längst inaktiver Holzwurmbefall braucht keine Sanierung, sondern nur einen sauberen Befund, aktiver Befall oder alter Schaden.

Wir verkaufen keine Behandlung, die Ihr Fall nicht braucht. Wenn wir kommen und feststellen, dass nichts zu tun ist, sagen wir das.

Woran unsere Arbeit gemessen werden kann

  • Sachkundenachweis nach Gefahrstoffrecht (TRGS 523). Biozide dürfen nur von sachkundigem Personal ausgebracht werden. Für Sie heißt das: Wer bei Ihnen arbeitet, hat den Nachweis dafür.
  • Ausschließlich behördlich zugelassene Biozide. Keine Grauimporte, keine Mittel außerhalb ihrer Zulassung, keine flächige Raumbehandlung, wo eine gezielte Behandlung der Verstecke wirkt.
  • Dokumentierte Köderausbringung. Jede Köderstation wird erfasst und kontrolliert. Das ist Pflicht — und es ist Ihr Nachweis gegenüber Hausverwaltung, Eigentümer oder Amt: dokumentierte Köderausbringung.
  • Gesicherte Köderschutzboxen. Kinder, Haustiere und Nichtzielarten kommen an den Köder nicht heran. Das ist der ganze Unterschied zum offen ausgelegten Baumarktmittel.
  • Holzschutz nach DIN 68800. Wo tragende Bauteile betroffen sind, ist Holzschutz- und Statik-Sachkunde gefragt; bei Denkmälern kommt die Denkmalschutzbehörde dazu.
  • Naturschutzkonformes Vorgehen. Schutzstatus wird geprüft, nicht ignoriert.

Was Sie hier nicht finden, ist Absicht: keine Auszeichnungen, keine Sternebewertungen, keine Kundenzahlen und keine Embleme. Auf dieser Seite steht nur, was sich belegen lässt.

Preise ohne Kleingedrucktes

Der Preis ist der zweite Punkt, an dem in dieser Branche Vertrauen verloren geht. Unsere Regel steht deshalb auf jeder Seite: feste Einsatzpauschale ab 69 € (Anfahrt inklusive), zzgl. Material und Aufwand. Material und Aufwand rechnen wir nach der tatsächlich erbrachten Arbeit ab, und den Gesamtpreis nennen wir verbindlich vor Arbeitsbeginn — nicht als Schätzung am Telefon und nicht nachträglich auf der Rechnung. Entscheiden Sie sich vor Ort dagegen, bleibt es bei der Pauschale. Die vollständige Logik dahinter können Sie in unser Preismodell nachlesen.

In Duisburg unterwegs

Unser Einsatzgebiet ist das gesamte Duisburger Stadtgebiet, rechts- und linksrheinisch — von den Zechen- und Werkssiedlungen im Norden über die dichte Innenstadt und die Hafen- und Logistikflächen bis zu den waldnahen Lagen im Süden und den dörflich gewachsenen Quartieren im Westen. Dazu kommen Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Essen, Düsseldorf, Krefeld und Moers. Die Duisburger Bausubstanz macht vieles vorhersehbar: Wo Siedlungshäuser mit Steildächern und Vorgärten stehen, sind Wespen und Marder Thema; wo Hafenbecken, Kanäle und Kleingärten liegen, sind es Ratten; wo viele Wohneinheiten zusammenhängen, sind es Bettwanzen und Schaben.

Sprechen Sie mit uns

0176 4287 6094 — schildern Sie Ihren Fall, wir sagen Ihnen ehrlich, was wir davon halten. Die Leistungsübersicht zeigt, was wir im Einzelnen anbieten; auf der Kontaktseite steht, so erreichen Sie uns — und alles zusammen auf der Startseite von Bernhardt Schädling für Duisburg.